Henning Meyer

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht


Henning Meyer

Herr Rechtsanwalt Henning Meyer hat im Jahre 1996 an der Albert-Schweitzer-Schule in Nienburg die Abiturprüfung bestanden und danach das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bremen mit Schwerpunkten im Bürgerlichen Recht / Wirtschaftsrecht und Verbraucherschutzrecht aufgenommen.

Im Jahr 2001 hat Herr Rechtsanwalt Henning Meyer das Erste Juristische Staatsexamen vor dem Justizprüfungsamt Bremen bei dem Senator für Justiz und Verfassung bestanden. Zusätzlich wurde ihm der Titel "Diplom-Jurist" verliehen.

Im Anschluss erfolgte die Referendarausbildung bei dem Oberlandesgericht Hamm mit Ausbildungsstationen am Landgericht Hagen, der Staatsanwaltschaft Hagen, der Bezirksregierung Arnsberg und dem Familiengericht Hagen. Das Referendariat endete im Jahr 2003 mit dem Zweiten Juristischen Staatsexamen vor dem Landesjustizprüfungsamt in Düsseldorf.

Seitdem war Herr Rechtsanwalt Henning Meyer in der Anwalts- und Notarkanzlei Nordholtz in Liebenau tätig mit Schwerpunkten im Sozial- und Verbraucherschutzrecht. Im Jahr 2007 wurde er von der Rechtsanwaltskammer Celle zum Fachanwalt für Sozialrecht ernannt.

Zum 01.08.2011 hat Herr Rechtsanwalt Henning Meyer eine Kanzlei mit Hauptsitz in Nienburg und einer Zweigstelle in Liebenau eröffnet in Kooperation mit der damaligen Anwalts- und Notarkanzlei Nordholtz.

Zum 01.01.2014 erfolgte der Umzug in das jetzige Kanzleigebäude an der Von-Philipsborn-Straße. Die Zweigstelle in Liebenau wird seit dem 30.09.2021 nicht mehr fortgeführt.

Herr Rechtsanwalt Henning Meyer ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein, der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht und seit 2011 Vorsitzender des Anwaltvereins Nienburg e.V. Seit 2017 ist er zudem Mitglied in der Vertreterversammlung des Rechtsanwaltsversorgungswerkes Niedersachsen.

Rechtsanwalt

Rechtsanwälte sind Volljuristen, d. h. sie haben das zweite juristische Staatsexamen bestanden und verfügen über eine Zulassung der zuständigen Rechtsanwaltskammer. Als unabhängige Interessenvertreter und Rechtsberater schützen sie ihre Mandanten (Auftraggeber) vor Fehlentscheidungen und Übervorteilungen. So vertreten sie zum Beispiel ihre Mandanten vor allen Gerichten, Schiedsgerichten und Behörden oder sind beratend tätig und helfen bei der Formulierung und dem Abschluss und der Abwicklung von Verträgen. Rechtsanwälte und deren Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit gegenüber jedermann verpflichtet.

Seit dem 01.06.2007 sind Rechtsanwälte berechtigt, an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland, sowie an sämtlichen Arbeits-, Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichten in allen Instanzen aufzutreten.


Fachanwalt

Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt, der auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen verfügt. Die Berechtigung zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnung wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) verliehen. Jeder Bewerber muß mindestens 3 Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein und gegenüber einem Fachausschuss der Rechtsanwaltskammer seine theoretischen Kenntnisse und praktische Erfahrungen nachgewiesen haben. Der Fachanwalt muß sich, um seinen Titel weiterführen zu können, jährlich auf dem Gebiet der Fachanwaltsbezeichnung fortbilden und dies der zuständigen Rechtsanwaltskammer nachweisen. So wird der hohe Qualitätsstandard, den ein Fachanwalt auf „seinem“ Rechtsgebiet aufweist, garantiert. 


Sozialrecht

Das Sozialrecht greift in alle Lebensbereiche ein. Es betrifft unmittelbar jeden Bürger. Das Sozialversicherungsrecht regelt die breite Vorsorge für Wechselfälle des täglichen Lebens bei Alter, Tod, Invalidität, Krankheit und Arbeitsunfall. Das Recht der Arbeitsförderung betrifft die Verhinderung von Arbeitslosigkeit und die Versicherung und Fürsorge für Arbeitslose. Das Behinderten-, Fürsorge- und Versorgungsrecht widmet sich den Ansprüchen der Benachteiligten, der Behinderten und Sozialhilfeempfänger.